Sparen Sie bis zu 1.200 Euro Steuern.
Seit dem 01. Januar 2009 können Sie z.B. bei der Renovierung Ihres Bades oder dem Kessel-Austausch bis zu 1.200 Euro sparen. Der Steuerbonus wurde im Rahmen des Konjunkturpakets 1 auf 20% erhöht, d.h. wenn Sie Handwerkerrechnungen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro steuerlich geltend machen, werden Ihnen maximal 20% (= 1.200 Euro) vom Finanzamt erstattet. Diese Maßnahme gilt unbefristet, wird aber zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten evaluiert.
Wie?
Reichen Sie Ihre Handwerkerrechnungen bei Ihrer Lohn- oder Einkommenssteuererklärung 2011 mit ein.
Was?
Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Arbeitskosten (nur Lohnkosten, keine Materialkosten) folgender Leistungen:
- Modernisierungsmaßnahmen
- Erhaltungsmaßnahmen
- Renovierungsmaßnahmen
Wer?
Eigentümer und Mieter
Voraussetzungen
- Die Handwerkerleistungen müssen im Privathaushalt durchgeführt worden sein.
- Auf der Handwerkerrechnung muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.
- Arbeits- und sonstige Kosten (z.B. Materialkosten) müssen gesondert aufgeführt werden. Festpreisvereinbarungen auf einer Rechnung werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
- Die Zahlung muss per Banküberweisung auf das Konto des Handwerkerbetriebes erfolgen (Zum Schutz vor Schwarzarbeit ist eine Barzahlung nicht möglich.).
- Bewahren Sie alle Zahlungsbelege sorgfältig auf, da das Finanzamt die Vorlage von Kontoauszügen verlangen kann.
- Die entstandenen Kosten wurden nicht bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht.
Interessiert?
Wir informieren Sie gerne über weitere Fördermaßnahmen.